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BVerwG, 01.08.1979 - 4 B 124.79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Irrevisibilität von Landesrecht - Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben im öffentlichen Recht
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1979 - 7 A 108/78
- BVerwG, 01.08.1979 - 4 B 124.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 01.08.1979 - 4 B 124.79
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn im Revisionsverfahren die Entscheidung über eine klärungsbedürftige, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher, d.h. allgemeiner Bedeutung zu erwarten ist, die dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 ff.; ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 24.09.1959 - II C 405.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.08.1979 - 4 B 124.79
Im übrigen hat das Berufungsgericht nicht in Zweifel gezogen, daß generell auch im öffentlichen Recht der Grundsatz von Treu und Glauben gilt (vgl. BVerwGE 9, 155 [160]), wie sich aus seinen Darlegungen (Urteilsabdruck S. 8) ergibt. - BVerwG, 27.07.1956 - V B 56.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.08.1979 - 4 B 124.79
Die Frage des Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben ist unter den hier gegebenen Umständen, soweit sie die Landesbehörden betreffen, nach dem irrevisiblen Landesrecht zu beantworten (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1956 - BVerwG V B 56.56 - [MDR 1956, 633]) und kann daher nicht zur Revisionszulassung führen.